Regalinspektion

 

BGHW – Berufsgenossenschaft

Handel und Warenlogistik

Die Jahresinspektion von Lagereinrichtungen muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, wie z.B. DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629 sowie die DIN EN 15635, kennt. Darüber hinaus ist spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung/das Regal erforderlich.

Für eine qualifizierte Inspektion ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung hat. Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam eine Schulung entwickelt, um eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure zu gewährleisten. 

( Quelle: BGHW, Fachverband LB ).

Beratungstermin vereinbaren unter 0175 5309566

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